Änderung des Biozidproduktegesetzes – Risikominimierung, Datenschutz & neue Ministerialzuordnung
Ministerialentwurf vom 04.12.2019Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Biozidproduktegesetz, um Risikominderungsleitlinien, ein Sachkundeverfahren und Datenschutzvorgaben einzuführen sowie Zuständigkeiten auf das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zu übertragen.Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/5/2019XXVII
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Biozidproduktegesetz, um Risikominderungsleitlinien, ein Sachkundeverfahren und Datenschutzvorgaben einzuführen sowie Zuständigkeiten auf das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zu übertragen.Schwerpunkte
- Der Bundesminister kann Leitlinien zu Risikominderungsmaßnahmen nach Art 37 der Biozid‑Verordnung erlassen; diese müssen mindestens zehn Monate vor ihrer Anwendung online veröffentlicht werden.
- Es wird eine Verordnungsermächtigung geschaffen, die ein Sachkundeverfahren und ein Bescheinigungssystem für bestimmte Produktarten (z. B. Rodentizide) einführt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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