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Änderung des Biozidproduktegesetzes – Risikominimierung, Datenschutz & neue Ministerialzuordnung
Ministerialentwurf vom 04.12.2019

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Biozidproduktegesetz, um Risikominderungsleitlinien, ein Sachkundeverfahren und Datenschutzvorgaben einzuführen sowie Zuständigkeiten auf das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zu übertragen.
Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus12/5/2019XXVII
Umwelt

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Biozidproduktegesetz, um Risikominderungsleitlinien, ein Sachkundeverfahren und Datenschutzvorgaben einzuführen sowie Zuständigkeiten auf das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus zu übertragen.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister kann Leitlinien zu Risikominderungsmaßnahmen nach Art 37 der Biozid‑Verordnung erlassen; diese müssen mindestens zehn Monate vor ihrer Anwendung online veröffentlicht werden.
  • Es wird eine Verordnungsermächtigung geschaffen, die ein Sachkundeverfahren und ein Bescheinigungssystem für bestimmte Produktarten (z. B. Rodentizide) einführt.
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Patek Maria, Dipl.-Ing., MBA

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