Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht die Besoldung für Einsätze im Inland, führt ein einheitliches Einsatzmonatsgeld ein und schafft neue Prämien für freiwillige Miliz‑ und Kaderausbildungen. Gleichzeitig werden Teile des Heeresdisziplinargesetzes angepasst, um die neuen Regelungen zu berücksichtigen.Bundesministerium für Landesverteidigung12/4/2020XXVII
Verteidigung
Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht die Besoldung für Einsätze im Inland, führt ein einheitliches Einsatzmonatsgeld ein und schafft neue Prämien für freiwillige Miliz‑ und Kaderausbildungen. Gleichzeitig werden Teile des Heeresdisziplinargesetzes angepasst, um die neuen Regelungen zu berücksichtigen.Schwerpunkte
- Ein einheitliches Einsatzmonatsgeld wird für alle Soldaten eingeführt, die nicht Grundwehrdienst leisten und zu einem Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a‑c WG 2001 herangezogen werden.
- Während einer Einsatzheranziehung erhalten Grundwehrdienst‑Soldaten anstelle der regulären Grundvergütung einen Aufschlag von 15,42 % des Bezugsansatzes.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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