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Einheitliche Einsatzbesoldung und neue Prämien für Milizsoldaten
Ministerialentwurf vom 03.12.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf vereinheitlicht die Besoldung für Einsätze im Inland, führt ein einheitliches Einsatzmonatsgeld ein und schafft neue Prämien für freiwillige Miliz‑ und Kaderausbildungen. Gleichzeitig werden Teile des Heeresdisziplinargesetzes angepasst, um die neuen Regelungen zu berücksichtigen.
Bundesministerium für Landesverteidigung12/4/2020XXVII
Verteidigung

Zusammenfassung

Der Entwurf vereinheitlicht die Besoldung für Einsätze im Inland, führt ein einheitliches Einsatzmonatsgeld ein und schafft neue Prämien für freiwillige Miliz‑ und Kaderausbildungen. Gleichzeitig werden Teile des Heeresdisziplinargesetzes angepasst, um die neuen Regelungen zu berücksichtigen.

Schwerpunkte

  • Ein einheitliches Einsatzmonatsgeld wird für alle Soldaten eingeführt, die nicht Grundwehrdienst leisten und zu einem Einsatz nach § 2 Abs. 1 lit. a‑c WG 2001 herangezogen werden.
  • Während einer Einsatzheranziehung erhalten Grundwehrdienst‑Soldaten anstelle der regulären Grundvergütung einen Aufschlag von 15,42 % des Bezugsansatzes.
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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