Terror‑Bekämpfungs‑Gesetz – Erweiterter Verfall, Aufsicht & neue Strafbestände
Ministerialentwurf vom 21.12.2020Zusammenfassung
Das Terror‑Bekämpfungs‑Gesetz erweitert den Verfall von Vermögen, schafft neue Erschwerungsgründe und führt eine erweiterte gerichtliche Aufsicht inklusive elektronischer Überwachung für terroristische Straftaten ein. Zudem werden die Strafprozessordnung, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz angepasst, um die Prävention und Deradikalisierung zu stärken.Bundesministerium für Justiz12/22/2020XXVII
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Das Terror‑Bekämpfungs‑Gesetz erweitert den Verfall von Vermögen, schafft neue Erschwerungsgründe und führt eine erweiterte gerichtliche Aufsicht inklusive elektronischer Überwachung für terroristische Straftaten ein. Zudem werden die Strafprozessordnung, das Strafvollzugsgesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz angepasst, um die Prävention und Deradikalisierung zu stärken.Schwerpunkte
- Der Gesetzesentwurf führt einen erweiterten Verfall ein, der Vermögenswerte aus rechtswidrigen Taten auch dann für verfallen erklärt, wenn der Täter nicht verurteilt werden kann.
- Ein neuer Erschwerungsgrund wird eingeführt, der das Strafmaß erhöht, wenn ein Täter als "Verpflichteter" im Sinne der EU‑Geldwäscherichtlinie handelt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.