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Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes 2014
Ministerialentwurf vom 21.12.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das HSG 2014: höhere Schwelle für neue Selbstverwaltungskörperschaften, Wahlrecht für bestehende Körperschaften, neue Aufwandsentschädigungen und erweiterte Datenschutz‑ sowie Berichtspflichten.
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung12/22/2020XXVII
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das HSG 2014: höhere Schwelle für neue Selbstverwaltungskörperschaften, Wahlrecht für bestehende Körperschaften, neue Aufwandsentschädigungen und erweiterte Datenschutz‑ sowie Berichtspflichten.

Schwerpunkte

  • Die Schwelle für die Gründung neuer Selbstverwaltungskörperschaften wird von 1 000 auf 3 000 Studierende pro Einrichtung erhöht.
  • Bestehende Hochschülerschaften erhalten ein Wahlrecht, bis zum 31. März 2022 zu entscheiden, ob sie eigenständig bleiben oder von der ÖH in wirtschaftlichen Belangen mitbetreut werden wollen; bei Nichtbeschluss erlischt die Selbstverwaltung am 30. Juni 2022.
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Faßmann Heinz, Dr.

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