Änderung der Rechtsgrundlagen für Religionsgemeinschaften und Islamgesellschaften
Ministerialentwurf vom 21.12.2020Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gesetz über religiöse Gemeinschaften und das Islamgesetz, indem er neue Melde‑ und Berichtspflichten, strengere Aufhebungs‑ und Versagungsgründe sowie ein Bußgeldsystem einführt.Bundeskanzleramt12/22/2020XXVII
Religion
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Gesetz über religiöse Gemeinschaften und das Islamgesetz, indem er neue Melde‑ und Berichtspflichten, strengere Aufhebungs‑ und Versagungsgründe sowie ein Bußgeldsystem einführt.Schwerpunkte
- Bundesbehörden müssen dem Bundeskanzler in allen kultusrechtlichen Angelegenheiten Unterlagen und Ergebnisse übermitteln; bei personenbezogenen Daten gelten die Regeln des Datenschutzgesetzes.
- Das Islamgesetz wird erweitert: Der Bundeskanzler kann die Anerkennung einer Religionsgesellschaft oder einer Kultusgemeinde aufheben, wenn wesentliche Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, ein Versagungsgrund besteht oder verfassungswidriges Verhalten fortbesteht.
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