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Erweiterung des Führerscheingesetzes um Terrorismusdelikte
Ministerialentwurf vom 22.12.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Führerscheingesetz um Terrorismusdelikte. Wer eine Tat nach § 278b‑g StGB begangen hat, gilt als verkehrsunzuverlässig und kann den Führerschein verlieren. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juni 2021 vorgesehen.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/23/2020XXVII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Führerscheingesetz um Terrorismusdelikte. Wer eine Tat nach § 278b‑g StGB begangen hat, gilt als verkehrsunzuverlässig und kann den Führerschein verlieren. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juni 2021 vorgesehen.

Schwerpunkte

  • Die Liste der festgelegten Tatbestände, die zur Verkehrsunzuverlässigkeit führen können, wird um die Terrorismusparagraphen (§ 278b‑g StGB) ergänzt.
  • Die Novelle tritt am 1. Juni 2021 in Kraft, sodass ab diesem Datum die neuen Regelungen angewendet werden können.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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