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Erweiterung von Test‑Nachweisen für den Zutritt zu Betrieben und Veranstaltungen
Ministerialentwurf vom 30.12.2020

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Epidemie‑ und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz, um Screeningprogramme zu erweitern, Test‑Bestätigungen einzuführen und den Zugang zu Betrieben und Veranstaltungen anhand eines negativen Tests zu regeln.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/31/2020XXVII
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Epidemie‑ und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz, um Screeningprogramme zu erweitern, Test‑Bestätigungen einzuführen und den Zugang zu Betrieben und Veranstaltungen anhand eines negativen Tests zu regeln.

Schwerpunkte

  • Screeningprogramme dürfen nun auch zum Zweck der Erkennung unbekannter COVID‑19‑Fälle und zur Ermöglichung des Betretens von Betrieben und Veranstaltungen eingesetzt werden.
  • Die Teilnahme an Screeningprogrammen ist freiwillig und basiert auf der Datenschutz‑Grundverordnung.
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Anschober Rudolf

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4 - Oberösterreich



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