Novelle des Bundesstraßengesetzes 2021 – Anbindung von Park‑&‑Ride, nachträgliche Genehmigungen & Seveso‑Schutz
Ministerialentwurf vom 18.01.2021Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 90/ME XXVII modernisiert das Bundesstraßengesetz, indem er Park‑&‑Ride‑ und Park‑&‑Drive‑Anlagen als Teil der Bundesstraßen definiert, nachträgliche Genehmigungsfiktionen für alte Anschlussstellen einführt und die EU‑Seveso‑III‑Richtlinie zum Schutz vor schweren Unfällen umsetzt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/19/2021XXVII
Straßen- und Brückenbau
Zusammenfassung
Der Gesetzentwurf 90/ME XXVII modernisiert das Bundesstraßengesetz, indem er Park‑&‑Ride‑ und Park‑&‑Drive‑Anlagen als Teil der Bundesstraßen definiert, nachträgliche Genehmigungsfiktionen für alte Anschlussstellen einführt und die EU‑Seveso‑III‑Richtlinie zum Schutz vor schweren Unfällen umsetzt.Schwerpunkte
- Der Entwurf definiert Park‑&‑Ride‑ und Park‑&‑Drive‑Anlagen als Bestandteile von Bundesstraßen und regelt deren Anbindung über Anschlussstellen, die einer UVP‑Pflicht nach § 23a UVP‑G 2000 unterliegen.
- Für Anschlussstellen und Fahrverbindungen, die zwischen dem 10. Februar 1983 und dem 14. März 1999 errichtet wurden, schafft der Entwurf eine Genehmigungsfiktion, die deren Genehmigung nachträglich bestätigt, sofern sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen.
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