Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes und Erweiterung der Transparenz in Österreich
Ministerialentwurf vom 21.02.2021Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Informationsfreiheitsgesetz, das Behörden und andere öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen und jedem den Zugang dazu zu ermöglichen, wobei bestimmte Geheimhaltungsgründe ausgenommen sind.Bundeskanzleramt2/22/2021XXVII
Verfassung
Haushaltskontrolle
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Informationsfreiheitsgesetz, das Behörden und andere öffentliche Stellen verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse zu veröffentlichen und jedem den Zugang dazu zu ermöglichen, wobei bestimmte Geheimhaltungsgründe ausgenommen sind.Schwerpunkte
- Einführung einer allgemeinen Informationspflicht: Alle genannten Organe müssen Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv veröffentlichen und jedermann hat ein Recht auf Zugang zu diesen Informationen, sofern keine Geheimhaltungsgründe vorliegen.
- Geheimhaltungsausnahmen: Informationen dürfen nicht veröffentlicht werden, wenn sie für die nationale Sicherheit, Außenpolitik, Vorbereitung von Entscheidungen, Schutz von Geschäfts‑ oder Betriebsgeheimnissen oder andere gewichtige Interessen zwingend geheim zu halten sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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