<!--[-->Bundesgesetz über die Unterbringung psychisch kranker Patient*innen – UbG‑Novelle 2021<!--]-->
Bundesgesetz über die Unterbringung psychisch kranker Patient*innen – UbG‑Novelle 2021
Ministerialentwurf vom 28.02.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf reformiert das Unterbringungsgesetz, stärkt Patientenrechte, definiert neue Vertretungsformen, regelt die Zusammenarbeit von Ärzten, Polizei und Gerichten und führt besondere Schutzbestimmungen für Minderjährige ein.
Bundesministerium für Justiz3/1/2021XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf reformiert das Unterbringungsgesetz, stärkt Patientenrechte, definiert neue Vertretungsformen, regelt die Zusammenarbeit von Ärzten, Polizei und Gerichten und führt besondere Schutzbestimmungen für Minderjährige ein.

Schwerpunkte

  • Einführung neuer Definitionen (Patient, Vertreter, Vertrauensperson) und klare Begriffsbestimmungen zur besseren Verständlichkeit des UbG.
  • Nur entscheidungsfähige Personen dürfen auf ihr eigenes Verlangen untergebracht werden; nicht‑entscheidungsfähige Personen können nicht ohne Vertreter*innen eingewiesen werden.
Image of politician Zadić Alma, Dr., LL.M. © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Zadić Alma, Dr., LL.M. - 41

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat

9 - Wien


Justiz, Verfassung, Demokratie, Korruptionsbekämpfung und Konsument:innenschutz


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