Bundesgesetz über die Unterbringung psychisch kranker Patient*innen – UbG‑Novelle 2021
Ministerialentwurf vom 28.02.2021Zusammenfassung
Der Entwurf reformiert das Unterbringungsgesetz, stärkt Patientenrechte, definiert neue Vertretungsformen, regelt die Zusammenarbeit von Ärzten, Polizei und Gerichten und führt besondere Schutzbestimmungen für Minderjährige ein.Bundesministerium für Justiz3/1/2021XXVII
Gesundheit
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf reformiert das Unterbringungsgesetz, stärkt Patientenrechte, definiert neue Vertretungsformen, regelt die Zusammenarbeit von Ärzten, Polizei und Gerichten und führt besondere Schutzbestimmungen für Minderjährige ein.Schwerpunkte
- Einführung neuer Definitionen (Patient, Vertreter, Vertrauensperson) und klare Begriffsbestimmungen zur besseren Verständlichkeit des UbG.
- Nur entscheidungsfähige Personen dürfen auf ihr eigenes Verlangen untergebracht werden; nicht‑entscheidungsfähige Personen können nicht ohne Vertreter*innen eingewiesen werden.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.