Novelle zum Epidemiegesetz und COVID‑19‑Maßnahmengesetz – neue Regeln für Veranstaltungen, Verkehr und Strafen
Ministerialentwurf vom 02.03.2021Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Epidemiegesetz und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz. Er definiert Veranstaltungen neu, führt eine kombinierte Anzeige‑ oder Bewilligungspflicht ein und erweitert Befugnisse für Verkehrsbeschränkungen sowie gestufte Strafen bei Verstößen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/3/2021XXVII
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Epidemiegesetz und das COVID‑19‑Maßnahmengesetz. Er definiert Veranstaltungen neu, führt eine kombinierte Anzeige‑ oder Bewilligungspflicht ein und erweitert Befugnisse für Verkehrsbeschränkungen sowie gestufte Strafen bei Verstößen.Schwerpunkte
- Veranstaltungen werden neu definiert: Jede Zusammenkunft von mindestens vier Personen aus mindestens zwei verschiedenen Haushalten gilt als Veranstaltung.
- Für Veranstaltungen gilt künftig eine kombinierte Anzeige‑ oder Bewilligungspflicht.
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