<!--[-->Einführung eines Bundesgesetzes für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA‑DG)<!--]-->
Einführung eines Bundesgesetzes für die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA‑DG)
Ministerialentwurf vom 04.03.2021

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA‑DG) ein, regelt deren Aufgaben und Zuständigkeiten in Österreich und passt mehrere bestehende Gesetze an, um Delegierte Europäische Staatsanwälte zu integrieren.
Bundesministerium für Justiz3/5/2021XXVII
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein Bundesgesetz zur Durchführung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA‑DG) ein, regelt deren Aufgaben und Zuständigkeiten in Österreich und passt mehrere bestehende Gesetze an, um Delegierte Europäische Staatsanwälte zu integrieren.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz legt fest, dass alle innerstaatlichen Rechtsvorschriften, die der EUStA‑Verordnung widersprechen, nicht anzuwenden sind.
  • Die EUStA übernimmt im Bundesgebiet die Leitung, Beendigung und Vertretung von Ermittlungs- und Hauptverfahren.
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