<!--[-->Bundesgesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen (RKEG)<!--]-->
Bundesgesetz zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen (RKEG) Ministerialentwurf vom 12/17/2024
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Bundesministerium für Inneres12/17/2024XXVIII
Verfassung
Zivilschutz
öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Das RKE‑G legt fest, welche Einrichtungen als kritisch gelten, verpflichtet sie zu Risikoanalysen, Resilienzplänen und Meldungen von Sicherheitsvorfällen und gibt dem Bundesminister für Inneres weitreichende Aufsichts‑ und Durchsetzungsbefugnisse.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Inneres ist die zuständige Behörde und kann auch Landespolizeidirektionen mit einzelnen Aufgaben betrauen.
  • Das Gesetz gilt für die im Anhang der EU‑Richtlinie 2022/2557 gelisteten Sektoren, nicht jedoch für NIS‑2‑Richtlinien‑Bereiche oder für Justiz, Gesetzgebung und die Nationalbank.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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