Teilrechtsfähigkeit der Bildungsdirektionen für EU-Förderprogramme
Ministerialentwurf vom 07.05.2026Zusammenfassung
Bildungsdirektionen sollen künftig EU-Fördergelder wie Erasmus+ eigenständig verwalten und rechtlich als Partner in Projekten auftreten können.Bundesministerium für Bildung5/8/2026XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Bildungsdirektionen erhalten die Möglichkeit, EU-Förderprogramme wie Erasmus+ eigenständig zu verwalten.
- Die Direktionen können im Rahmen dieser Tätigkeit eigene Bankkonten führen und Verträge abschließen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.