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Teilrechtsfähigkeit der Bildungsdirektionen für EU-Förderprogramme
Ministerialentwurf vom 07.05.2026

Zusammenfassung

Bildungsdirektionen sollen künftig EU-Fördergelder wie Erasmus+ eigenständig verwalten und rechtlich als Partner in Projekten auftreten können.
Bundesministerium für Bildung5/8/2026XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Europäische Union
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

  • Bildungsdirektionen erhalten die Möglichkeit, EU-Förderprogramme wie Erasmus+ eigenständig zu verwalten.
  • Die Direktionen können im Rahmen dieser Tätigkeit eigene Bankkonten führen und Verträge abschließen.
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Wiederkehr Christoph, MA - 36

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