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Neuer Straftatbestand gegen Cyberflashing
Ministerialentwurf vom 24.04.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen neuen Straftatbestand ein, der das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern über digitale Medien (Cyberflashing) unter Strafe stellt und damit die EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzt.
Bundesministerium für Justiz4/25/2025XXVIII
Strafrecht
Europäische Union
Telekommunikation

Zusammenfassung

Der Entwurf führt einen neuen Straftatbestand ein, der das unaufgeforderte Versenden von Genitalbildern über digitale Medien (Cyberflashing) unter Strafe stellt und damit die EU‑Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen umsetzt.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Tatbestand (§ 218 Abs. 1b) kriminalisiert das unaufgeforderte, vorsätzliche Versenden von Bildaufnahmen der Genitalien über digitale Kommunikationsmittel.
  • In § 218 Abs. 1 wird die Formulierung „, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe bedroht ist,“ gestrichen.
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