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Anpassung der Wehrgesetze an das Grundrecht auf Informationsfreiheit Ministerialentwurf vom 4/29/2025
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Bundesministerium für Landesverteidigung4/29/2025XXVIII
Informatik
Verteidigung
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Wehrrecht an das neue Grundrecht auf Informationszugang an, indem er die bisherige Amtsverschwiegenheit durch eine klar definierte Geheimhaltungspflicht ersetzt und die Zuständigkeit für IFG‑Bescheide beim Bundesminister für Landesverteidigung verankert. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.

Schwerpunkte

  • Einführung einer Geheimhaltungspflicht für Wehrpflichtige und Frauen im Dienst, die das bisherige Verschwiegenheitsgebot ersetzt.
  • Erweiterung der Geheimhaltungspflicht auf das Heeresdisziplinargesetz, sodass alle am Disziplinarverfahren Beteiligten zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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