Anpassung der Wehrgesetze an das Grundrecht auf Informationsfreiheit
Ministerialentwurf vom 28.04.2025Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Wehrrecht an das neue Grundrecht auf Informationszugang an, indem er die bisherige Amtsverschwiegenheit durch eine klar definierte Geheimhaltungspflicht ersetzt und die Zuständigkeit für IFG‑Bescheide beim Bundesminister für Landesverteidigung verankert. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Bundesministerium für Landesverteidigung4/29/2025XXVIII
Informatik
Verteidigung
öffentliche Sicherheit
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Wehrrecht an das neue Grundrecht auf Informationszugang an, indem er die bisherige Amtsverschwiegenheit durch eine klar definierte Geheimhaltungspflicht ersetzt und die Zuständigkeit für IFG‑Bescheide beim Bundesminister für Landesverteidigung verankert. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Schwerpunkte
- Einführung einer Geheimhaltungspflicht für Wehrpflichtige und Frauen im Dienst, die das bisherige Verschwiegenheitsgebot ersetzt.
- Erweiterung der Geheimhaltungspflicht auf das Heeresdisziplinargesetz, sodass alle am Disziplinarverfahren Beteiligten zur Geheimhaltung verpflichtet sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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