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Modernisierung von Universitäts‑ und Bildungsdokumentationsrecht inkl. digitalem Studierendenausweis
Ministerialentwurf vom 29.04.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Universitäts‑ und Bildungsdokumentationsrecht: Er stärkt das Informationsrecht, erweitert Sprachregelungen, legt neue Vorgaben für Rektor*innen‑Ausschreibungen fest, führt einen digitalen Studierendenausweis ein und schafft einen zentralen Datenverbund mit einem umfangreichen Studierendenregister. Die meisten Änderungen gelten ab 1. September 2025.
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung4/30/2025XXVIII
Statistik
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Universitäts‑ und Bildungsdokumentationsrecht: Er stärkt das Informationsrecht, erweitert Sprachregelungen, legt neue Vorgaben für Rektor*innen‑Ausschreibungen fest, führt einen digitalen Studierendenausweis ein und schafft einen zentralen Datenverbund mit einem umfangreichen Studierendenregister. Die meisten Änderungen gelten ab 1. September 2025.

Schwerpunkte

  • Universitäten erhalten ein neues Informationsrecht: Sie müssen allgemein zugängliche Informationen veröffentlichen und auf Anfragen reagieren, wobei vertrauliche Kollegialorgane weiterhin Verschwiegenheitspflicht haben.
  • Die Satzungen dürfen Bestimmungen zur Nutzung von Fremdsprachen in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten aufnehmen; bei gemeinsamen Studienprogrammen können Urkunden und Zeugnisse auch auf Englisch ausgestellt werden.
Image of politician Holzleitner Eva-Maria, BSc © BKA/Andy Wenzel

Holzleitner Eva-Maria, BSc - 32

SPÖ

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

4 - Oberösterreich


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