Einheitliche Pensionsanpassung & Anhebung des Korridorpensionsalters ab 2026
Ministerialentwurf vom 01.05.2025Zusammenfassung
Der Entwurf ändert elf Sozial‑ und Pensionsgesetze: Er führt eine einheitliche 50 %‑Erhöhung bei der ersten Pensionsanpassung ein und hebt das Korridorpensionsalter von 62 auf 63 Jahre sowie die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504 an – alles ab dem 1. Januar 2026, mit erwarteten Netto‑Einsparungen von rund 1 Mrd. €.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/2/2025XXVIII
soziale Sicherheit
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert elf Sozial‑ und Pensionsgesetze: Er führt eine einheitliche 50 %‑Erhöhung bei der ersten Pensionsanpassung ein und hebt das Korridorpensionsalter von 62 auf 63 Jahre sowie die erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504 an – alles ab dem 1. Januar 2026, mit erwarteten Netto‑Einsparungen von rund 1 Mrd. €.Schwerpunkte
- Einheitliche Regelung für die erstmalige Pensionsanpassung: Pensionen werden im ersten Jahr nach dem Stichtag um 50 % des üblichen Anpassungsfaktors erhöht, unabhängig vom Kalendermonat des Renteneintritts.
- Anhebung des Korridorpensionsalters von 62 auf 63 Jahre und Erhöhung der erforderlichen Versicherungsmonate von 480 auf 504 Monate – schrittweise über das Jahr 2026 bis 2028.
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