Steuer‑ und Abgabenreform 2025 – Umwidmungszuschlag, höhere Steuersätze und neue Entlastungen Ministerialentwurf vom 5/2/2025
Bundesministerium für Finanzen5/2/2025XXVIII
Energie
Steuerwesen
Elektrizitätsindustrie
Zusammenfassung
Der BBG‑2025‑Entwurf ändert das Einkommen‑, Umsatz‑, Grunderwerb‑ und Glücksspielsteuergesetz. Er führt einen 30 %‑Umwidmungszuschlag für umgewidmete Grundstücke ein, erhöht die Stiftungseingangssteuer auf 3,5 %, hebt die Glücksspielabgaben an und ermöglicht eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis 1.000 € pro Arbeitnehmer.Schwerpunkte
- Ein neuer Umwidmungszuschlag von 30 % wird auf Gewinne aus Grundstücksverkäufen nach einer Umwidmung ab dem 31. Dezember 2024 erhoben; er gilt für Veräußerungen, die nach dem 30. Juni 2025 steuerpflichtig werden.
- Die Höchstbeträge und Prozentsätze in § 17 werden ab der Veranlagung 2026 erhöht (z. B. von 13.200 € auf 19.200 €, von 12 % auf 13,5 % und von 220.000 € auf 320.000 €).
