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Terminologische Anpassung von Amtsverschwiegenheit zu Pflicht zur Geheimhaltung Ministerialentwurf vom 5/6/2025
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Bundesministerium für Inneres5/6/2025XXVIII
Grenze
Ausweis
Flüchtling
Strafrecht
Zivilschutz
Verteidigung
Staatsangehöriger
öffentliche Sicherheit
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Der Entwurf ersetzt in elf Gesetzen das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch die neutralere Formulierung „Pflicht zur Geheimhaltung“ und lässt die Änderungen am 1. September 2025 wirksam werden.

Schwerpunkte

  • In vier zentralen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes wird das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch die Formulierung „Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt.
  • Das Staatsschutz‑ und Nachrichtendienst‑Gesetz wird analog angepasst: überall wird „Amtsverschwiegenheit“ durch „Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

ÖVP

Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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