Anpassung der Justizgesetze an das IFG – Abschaffung des Amtsgeheimnisses
Ministerialentwurf vom 05.05.2025Zusammenfassung
Der Entwurf passt zahlreiche Justizgesetze an das neue Informationsfreiheitsgesetz an, indem er den Begriff „Amtsgeheimnis“ durch „gesetzliche Verschwiegenheitspflichten“ ersetzt und eine neue Kommunikationspflicht im EU‑Justiz‑Zusammenarbeitsgesetz einführt. Alle Änderungen gelten ab 1. September 2025.Bundesministerium für Justiz5/6/2025XXVIII
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Europäische Union
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Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf passt zahlreiche Justizgesetze an das neue Informationsfreiheitsgesetz an, indem er den Begriff „Amtsgeheimnis“ durch „gesetzliche Verschwiegenheitspflichten“ ersetzt und eine neue Kommunikationspflicht im EU‑Justiz‑Zusammenarbeitsgesetz einführt. Alle Änderungen gelten ab 1. September 2025.Schwerpunkte
- Im Arbeits‑ und Sozialgerichtsgesetz wird die Formulierung „und das Amtsgeheimnis zu wahren“ gestrichen, sodass das Gelöbnis nur noch die Verfassung und Gesetze beachtet.
- Im Außerstreitgesetz wird „einem Amts‑ oder Berufsgeheimnis“ durch „einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht“ ersetzt.
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