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Anpassung der Justizgesetze an das IFG – Abschaffung des Amtsgeheimnisses Ministerialentwurf vom 5/6/2025
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Bundesministerium für Justiz5/6/2025XXVIII
Notar
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Strafrecht
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Der Entwurf passt zahlreiche Justizgesetze an das neue Informationsfreiheitsgesetz an, indem er den Begriff „Amtsgeheimnis“ durch „gesetzliche Verschwiegenheitspflichten“ ersetzt und eine neue Kommunikationspflicht im EU‑Justiz‑Zusammenarbeitsgesetz einführt. Alle Änderungen gelten ab 1. September 2025.

Schwerpunkte

  • Im Arbeits‑ und Sozialgerichtsgesetz wird die Formulierung „und das Amtsgeheimnis zu wahren“ gestrichen, sodass das Gelöbnis nur noch die Verfassung und Gesetze beachtet.
  • Im Außerstreitgesetz wird „einem Amts‑ oder Berufsgeheimnis“ durch „einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht“ ersetzt.
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Sporrer Anna, Dr. - 56

Bundesministerin für Justiz



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