Anpassung der Justizgesetze an das IFG – Abschaffung des Amtsgeheimnisses Ministerialentwurf vom 5/6/2025
Bundesministerium für Justiz5/6/2025XXVIII
Notar
Informatik
Strafrecht
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Rechtsanwalt
Europäische Union
Bürgerliches Recht
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf passt zahlreiche Justizgesetze an das neue Informationsfreiheitsgesetz an, indem er den Begriff „Amtsgeheimnis“ durch „gesetzliche Verschwiegenheitspflichten“ ersetzt und eine neue Kommunikationspflicht im EU‑Justiz‑Zusammenarbeitsgesetz einführt. Alle Änderungen gelten ab 1. September 2025.Schwerpunkte
- Im Arbeits‑ und Sozialgerichtsgesetz wird die Formulierung „und das Amtsgeheimnis zu wahren“ gestrichen, sodass das Gelöbnis nur noch die Verfassung und Gesetze beachtet.
- Im Außerstreitgesetz wird „einem Amts‑ oder Berufsgeheimnis“ durch „einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht“ ersetzt.
