Strafrechtliches EU‑Anpassungsgesetz 2025 – Harmonisierung des Strafregisters und Erweiterung der EU‑Justizkooperation
Ministerialentwurf vom 17.12.2024Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf 2025 passt das österreichische Strafregister, Tilgungsgesetz und weitere Justizgesetze an aktuelle EU‑Vorschriften an, erweitert den Datenaustausch auf das Vereinigte Königreich und führt neue Regelungen zu Fingerabdrücken und zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter ein.Bundesministerium für Justiz12/18/2024XXVIII
Strafrecht
Europäische Union
Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf 2025 passt das österreichische Strafregister, Tilgungsgesetz und weitere Justizgesetze an aktuelle EU‑Vorschriften an, erweitert den Datenaustausch auf das Vereinigte Königreich und führt neue Regelungen zu Fingerabdrücken und zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter ein.Schwerpunkte
- Ein neuer § 1a definiert zentrale Begriffe wie „Verurteilung“, „Drittstaatsangehöriger“ und „Doppelstaatsangehöriger“, um die spätere Anwendung des Gesetzes zu vereinheitlichen.
- Die Landespolizeidirektion Wien darf Fingerabdrücke von Dritt‑ und Doppelstaatsangehörigen verarbeiten, wenn diese im Rahmen eines Strafverfahrens erfasst wurden oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.