Strafrechtliches EU‑Anpassungsgesetz 2025 – Harmonisierung des Strafregisters und Erweiterung der EU‑Justizkooperation Ministerialentwurf vom 12/18/2024
Bundesministerium für Justiz12/18/2024XXVIII
Strafrecht
Europäische Union
Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf 2025 passt das österreichische Strafregister, Tilgungsgesetz und weitere Justizgesetze an aktuelle EU‑Vorschriften an, erweitert den Datenaustausch auf das Vereinigte Königreich und führt neue Regelungen zu Fingerabdrücken und zur Unterbringung psychisch kranker Straftäter ein.Schwerpunkte
- Ein neuer § 1a definiert zentrale Begriffe wie „Verurteilung“, „Drittstaatsangehöriger“ und „Doppelstaatsangehöriger“, um die spätere Anwendung des Gesetzes zu vereinheitlichen.
- Die Landespolizeidirektion Wien darf Fingerabdrücke von Dritt‑ und Doppelstaatsangehörigen verarbeiten, wenn diese im Rahmen eines Strafverfahrens erfasst wurden oder zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt sind.
