Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz5/7/2025XXVIII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht die Vertraulichkeitsregelungen in über 30 Gesetzen, ersetzt „Amtsverschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung nach Art. 22a Abs. 2 B‑VG“ und legt ein gemeinsames Inkrafttretensdatum (1. September 2025) fest.Schwerpunkte
- In vielen Gesetzen wird das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch den einheitlichen Ausdruck „Geheimhaltung nach Art. 22a Abs. 2 B‑VG“ ersetzt.
- Ein neuer § 460a definiert die Geheimhaltungspflicht für Bedienstete, inklusive Ausnahmen nur bei behördlicher Entbindung.
