Anpassung von Eisenbahn‑, Kraftfahr‑, Schifffahrts‑ und Unfalluntersuchungsgesetzen an das neue Transparenzrecht
Ministerialentwurf vom 07.05.2025Zusammenfassung
Der Entwurf passt vier Gesetze an das neue Informationsfreiheitsgesetz an, indem er die bisherige Amtsverschwiegenheit abschafft und stattdessen eine bedingte Geheimhaltungspflicht einführt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur5/8/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf passt vier Gesetze an das neue Informationsfreiheitsgesetz an, indem er die bisherige Amtsverschwiegenheit abschafft und stattdessen eine bedingte Geheimhaltungspflicht einführt. Alle Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Schwerpunkte
- Die Organe und Bediensteten der Schienen‑Control GmbH sowie die Mitglieder ihrer Kommission erhalten eine neue Geheimhaltungspflicht, die nur gilt, wenn sie nach Art. 22a B‑Vg und § 6 IFG erforderlich ist.
- Im Kraftfahrgesetz wird die bisherige Formulierung „eine der Amtsverschwiegenheit vergleichbare Geheimhaltung“ durch die neue, gesetzlich definierte Geheimhaltungspflicht ersetzt.
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