Zusammenfassung
Der Entwurf ändert neun Bundesgesetze, indem er den Begriff „Verschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ ersetzt und die Geheimhaltungspflicht an die Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes anlehnt. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Bundeskanzleramt5/12/2025XXVIII
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert neun Bundesgesetze, indem er den Begriff „Verschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ ersetzt und die Geheimhaltungspflicht an die Vorgaben des Informationsfreiheitsgesetzes anlehnt. Die Änderungen gelten ab dem 1. September 2025.Schwerpunkte
- Der Entwurf ersetzt in allen betroffenen Gesetzen das Wort „Verschwiegenheit“ durch „Geheimhaltung“ und passt die Formulierungen an die neuen Vorgaben des IFG an.
- Die Überschrift von § 46 wird zu „Geheimhaltung“ geändert, sodass sofort ersichtlich ist, dass hier die neue Geheimhaltungspflicht gilt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.