Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport5/12/2025XXVIII
Sport
Hörfunk
Fernsehen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das KommAustria‑Gesetz, das ORF‑Gesetz, das Bundes‑Sportförderungsgesetz 2017 und das Anti‑Doping‑Gesetz 2021 an das neue Informationsfreiheitsgesetz an. Er führt Geheimhaltungsbestimmungen, eine besondere Informationszugangsregelung und einen verpflichtenden jährlichen Sportbericht ein – alles mit Inkrafttreten am 1. September 2025.Schwerpunkte
- Die Geheimhaltungsregelung wird an § 6 Abs. 1 IFG ausgerichtet, sodass nur bei gesetzlich definierten Gründen eine Geheimhaltung zulässig ist.
- Eine besondere Informationszugangsregelung verpflichtet die Veröffentlichung von Förderdaten, Sonderrichtlinien und strategischen Schwerpunkten.
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