Änderungen im Bildungs‑ und Hochschulrecht – Datenübermittlung, Geheimhaltung & digitale Studierendenausweise
Ministerialentwurf vom 19.05.2025Zusammenfassung
Der Entwurf ändert vier Bildungs‑ und Hochschulgesetze, um sie an das neue Informationsfreiheitsgesetz anzupassen. Er stärkt den Datenschutz, führt eine Übergangsregel für verschlüsselte Personenkennzeichen bei Datenmeldungen an Statistik Österreich ein und schafft die rechtliche Basis für digitale Studierendenausweise. Die meisten Änderungen gelten ab 1. September 2025, die Kennzeichen‑Regel erst ab 1. September 2026.Bundesministerium für Bildung5/20/2025XXVIII
Bildung
Statistik
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert vier Bildungs‑ und Hochschulgesetze, um sie an das neue Informationsfreiheitsgesetz anzupassen. Er stärkt den Datenschutz, führt eine Übergangsregel für verschlüsselte Personenkennzeichen bei Datenmeldungen an Statistik Österreich ein und schafft die rechtliche Basis für digitale Studierendenausweise. Die meisten Änderungen gelten ab 1. September 2025, die Kennzeichen‑Regel erst ab 1. September 2026.Schwerpunkte
- Im Bildungsdirektionen‑Einrichtungsgesetz wird das Wort „Amtsverschwiegenheit“ durch die Formulierung „Einhaltung der Bestimmungen über die dienstliche Geheimhaltung“ ersetzt.
- Ein neuer § 38 legt fest, dass die Änderung von § 7 Abs. 3 am 1. September 2025 in Kraft tritt.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.