Anpassung von Geheimhaltungs‑ und Transparenzregelungen (IFG‑Umsetzung) Ministerialentwurf vom 5/22/2025
Bundesministerium für Finanzen5/22/2025XXVIII
Informatik
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Der Entwurf passt 26 Bundesgesetze an das Informationsfreiheitsgesetz an, stärkt Geheimhaltungspflichten und führt ein elektronisches Bergbau‑Informationssystem sowie erweiterte Transparenzdatenbankeinträge ein. Die meisten Änderungen treten am 1. September 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Bundesminister für Finanzen darf auf Antrag Daten aus dem Zollamt nach den Bedingungen des IFG herausgeben; die neuen Regelungen treten am 1. September 2025 in Kraft.
- Die Formulierung im Kontenregister‑Gesetz wird geändert, sodass die Amts‑ und Abgaben‑Geheimhaltungspflicht nicht mehr als Rechtsgrundlage für die Verweigerung von Auskünften gilt.
