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EU‑Konforme Anpassungen von Güter‑, Gelegenheits‑ und Kraftfahrliniengesetzen
Ministerialentwurf vom 26.12.2024

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Güterbeförderungs‑, Gelegenheitsverkehrs‑ und Kraftfahrliniengesetz an EU‑Richtlinien an: Er definiert Mietfahrzeuge, führt Melde‑ und Dokumentationspflichten ein, verlängert die Lizenzdauer, stärkt Fahrerqualifikationen und erweitert das zentrale Verkehrsunternehmensregister.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2024XXVIII
Handel
Industrie
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Güterbeförderungs‑, Gelegenheitsverkehrs‑ und Kraftfahrliniengesetz an EU‑Richtlinien an: Er definiert Mietfahrzeuge, führt Melde‑ und Dokumentationspflichten ein, verlängert die Lizenzdauer, stärkt Fahrerqualifikationen und erweitert das zentrale Verkehrsunternehmensregister.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Begriff „Mietfahrzeug“ wird eingeführt und definiert; Mietfahrzeuge dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie innerhalb des Konzessionsumfangs liegen.
  • Für Mietfahrzeuge müssen im Fahrzeug ein Mietvertrag und ggf. ein Beschäftigungsvertrag des Fahrers mitgeführt werden; die Dokumente können elektronisch übergeben werden.
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Gewessler Leonore, BA - 48

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