EU‑Konforme Anpassungen von Güter‑, Gelegenheits‑ und Kraftfahrliniengesetzen Ministerialentwurf vom 12/27/2024
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie12/27/2024XXVIII
Handel
Industrie
Straßenverkehr
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Güterbeförderungs‑, Gelegenheitsverkehrs‑ und Kraftfahrliniengesetz an EU‑Richtlinien an: Er definiert Mietfahrzeuge, führt Melde‑ und Dokumentationspflichten ein, verlängert die Lizenzdauer, stärkt Fahrerqualifikationen und erweitert das zentrale Verkehrsunternehmensregister.Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „Mietfahrzeug“ wird eingeführt und definiert; Mietfahrzeuge dürfen nur eingesetzt werden, wenn sie innerhalb des Konzessionsumfangs liegen.
- Für Mietfahrzeuge müssen im Fahrzeug ein Mietvertrag und ggf. ein Beschäftigungsvertrag des Fahrers mitgeführt werden; die Dokumente können elektronisch übergeben werden.
