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Novelle des Kulturgüterrückgabegesetzes – Datenverarbeitung & EU‑Umsetzung
Ministerialentwurf vom 21.07.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Kulturgüterrückgabegesetz um neue Regelungen zur Datenverarbeitung, schafft einen 3a‑Abschnitt mit detaillierten Bestimmungen zu Zuständigkeit, Einfuhrgenehmigung und Zollmitwirkung und passt das Gesetz an die EU‑Verordnung 2019/880 an.
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport7/22/2025XXVIII
Kunst
Kulturpolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Kulturgüterrückgabegesetz um neue Regelungen zur Datenverarbeitung, schafft einen 3a‑Abschnitt mit detaillierten Bestimmungen zu Zuständigkeit, Einfuhrgenehmigung und Zollmitwirkung und passt das Gesetz an die EU‑Verordnung 2019/880 an.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 6a regelt die Verarbeitung und Weitergabe personenbezogener Daten, insbesondere für die Rückgabe von Kulturgütern.
  • Der neue 3a‑Abschnitt (§ 19a‑e) führt detaillierte Regelungen zur Zuständigkeit, zum Verbringen, zu Einfuhrgenehmigungen, zur Erklärung des Einführers und zur Mitwirkung der Zollbehörden ein.
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