Bundeskanzleramt7/25/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf senkt die Schwelle für Großverfahren, führt das RIS als zentrale Kundmachungsplattform ein und legt fest, dass Bescheide nur per Edikt zugestellt werden dürfen.Schwerpunkte
- Die Schwelle für die Anwendung des Großverfahrens wird von mehr als 100 Personen auf mehr als 50 Personen gesenkt, sodass mehr Verfahren von den Effizienzgewinnen profitieren können.
- Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) wird als einheitliche elektronische Kundmachungsplattform eingeführt; Edikte werden künftig dort veröffentlicht, zusätzlich zu den bisherigen Publikationsformen.
