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Einführung einheitlicher Trinkgeldpauschalen und Transparenzpflicht im Arbeitsrecht Ministerialentwurf vom 7/29/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/29/2025XXVIII
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf führt bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ein und schafft ein Auskunftsrecht für Arbeitnehmer über bargeldlos erhaltene Trinkgelder.

Schwerpunkte

  • Einheitliche Trinkgeldpauschalen werden für bestimmte Berufsgruppen eingeführt, um die Beitragsbemessung zu vereinfachen.
  • Der Versicherungsträger legt nach Anhörung von Arbeitnehmer‑ und Arbeitgebervertretern bundesweit ein Maximal‑Trinkgeldpauschale fest, die jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst wird.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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