Einführung einheitlicher Trinkgeldpauschalen und Transparenzpflicht im Arbeitsrecht
Ministerialentwurf vom 28.07.2025Zusammenfassung
Der Entwurf führt bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ein und schafft ein Auskunftsrecht für Arbeitnehmer über bargeldlos erhaltene Trinkgelder.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/29/2025XXVIII
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf führt bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ein und schafft ein Auskunftsrecht für Arbeitnehmer über bargeldlos erhaltene Trinkgelder.Schwerpunkte
- Einheitliche Trinkgeldpauschalen werden für bestimmte Berufsgruppen eingeführt, um die Beitragsbemessung zu vereinfachen.
- Der Versicherungsträger legt nach Anhörung von Arbeitnehmer‑ und Arbeitgebervertretern bundesweit ein Maximal‑Trinkgeldpauschale fest, die jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst wird.
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