Einführung einheitlicher Trinkgeldpauschalen und Transparenzpflicht im Arbeitsrecht Ministerialentwurf vom 7/29/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/29/2025XXVIII
Arbeitsrecht
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf führt bundesweit einheitliche Trinkgeldpauschalen für bestimmte Berufsgruppen ein und schafft ein Auskunftsrecht für Arbeitnehmer über bargeldlos erhaltene Trinkgelder.Schwerpunkte
- Einheitliche Trinkgeldpauschalen werden für bestimmte Berufsgruppen eingeführt, um die Beitragsbemessung zu vereinfachen.
- Der Versicherungsträger legt nach Anhörung von Arbeitnehmer‑ und Arbeitgebervertretern bundesweit ein Maximal‑Trinkgeldpauschale fest, die jährlich mit der Aufwertungszahl angepasst wird.
