Einführung von EU‑Rezept, EU‑Patientenkurzakte und nationaler Kontaktstelle für digitale Gesundheit Ministerialentwurf vom 7/29/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/29/2025XXVIII
Gesundheit
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt das Gesundheitstelematikgesetz um einen neuen Abschnitt zur grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, führt das EU‑Rezept und die EU‑Patientenkurzakte ein und schafft eine nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit. Gleichzeitig wird das ASVG um die Möglichkeit erweitert, EU‑Rezepte zu erstellen. Die Regelungen gelten ab dem 15. Februar 2026.Schwerpunkte
- Ein neuer § 6‑Abschnitt wird eingefügt, der die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung regelt und drei Unterabschnitte zu MyHealth@EU, EU‑Rezept und EU‑Patientenkurzakte enthält.
- Die nationale Kontaktstelle für digitale Gesundheit wird eingerichtet; sie koordiniert den Datenaustausch, speichert nur Protokolldaten und löscht diese nach spätestens zehn Jahren.
