<!--[-->Stromkosten‑Ausgleichsgesetz 2025 – Förderungen für energieintensive Unternehmen<!--]-->
Stromkosten‑Ausgleichsgesetz 2025 – Förderungen für energieintensive Unternehmen Ministerialentwurf vom 9/8/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus9/8/2025XXVIII
Preis
Umwelt
Wirtschaft
Elektrizitätsindustrie
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Das Stromkosten‑Ausgleichsgesetz 2025 gewährt Unternehmen in bestimmten energieintensiven Sektoren einen Zuschuss von bis zu 75 % ihrer indirekten CO₂‑Kosten, um die stark gestiegenen Strompreise für 2025 und 2026 abzufedern.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz soll die Belastung von Unternehmen durch stark gestiegene Strompreise wegen indirekter CO₂‑Kosten in den Jahren 2025 und 2026 mildern.
  • Förderfähig sind Unternehmen, die in den im Anhang 1 gelisteten Sektoren tätig sind und deren Anlagen jährlich mehr als 1 GWh Strom verbrauchen.
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Hattmannsdorfer Wolfgang, Mag. Dr. - 56

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