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Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energieanlagen (EABG)
Ministerialentwurf vom 08.09.2025

Zusammenfassung

Das Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz (EABG) schafft ein einheitliches, beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie, definiert Beschleunigungsgebiete, führt ein Screening‑Verfahren ein und legt die Grundlagen für einen integrierten Netzinfrastrukturplan sowie für Trassenfreihaltungsverordnungen.
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus9/9/2025XXVIII
Umwelt
Energie
Verfassung
Elektrizitätsindustrie

Zusammenfassung

Das Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz (EABG) schafft ein einheitliches, beschleunigtes Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie, definiert Beschleunigungsgebiete, führt ein Screening‑Verfahren ein und legt die Grundlagen für einen integrierten Netzinfrastrukturplan sowie für Trassenfreihaltungsverordnungen.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz führt das Erneuerbaren‑Ausbau‑Beschleunigungsgesetz (EABG) ein, das die Genehmigungsverfahren für Anlagen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energie vereinheitlicht und beschleunigt.
  • Ein neues Screening‑Verfahren prüft, ob ein Vorhaben einer vollständigen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss; für bestimmte kleine oder bereits bestehende Anlagen entfällt das Verfahren.
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Hattmannsdorfer Wolfgang, Mag. Dr. - 56

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