Bundesministerium für Bildung9/11/2025XXVIII
Frau
Bildung
Religion
junger Mensch
Gleichbehandlung
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf verbietet Mädchen bis zur achten Schulstufe das Tragen von Kopftüchern in Schulen, führt ein gestuftes Gesprächsverfahren bei Verstößen ein und sieht Geld- bzw. Freiheitsstrafen vor. Das Verbot gilt für öffentliche und private Schulen und soll 2026 in Kraft treten.Schwerpunkte
- Ein Kopftuchverbot wird für alle Schülerinnen von der Vorschulstufe bis zur achten Schulstufe (ca. bis zum 14. Lebensjahr) im schulischen Kontext eingeführt.
- Bei Verstößen folgt ein gestuftes Verfahren: Erstes Gespräch mit der Schülerin, dann Einbeziehung der Erziehungsberechtigten und einer Lehrkraft, anschließend ein verpflichtendes Gespräch mit den Eltern durch die Bildungsdirektion; bei weiterem Fehlverhalten wird das Kinder‑ und Jugendhilfesystem informiert.
