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Einführung eines Aufenthaltstitels für Grenzgänger
Ministerialentwurf vom 14.09.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft einen neuen Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ für Drittstaatsangehörige, die in einem Nachbarstaat wohnen und in Österreich arbeiten wollen. Er ändert das NAG und das Ausländerbeschäftigungsgesetz, legt das Verfahren fest und bestimmt, dass die zuständige Behörde nach dem Sitz des Arbeitgebers richtet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/15/2025XXVIII
ausländischer Staatsangehöriger
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft einen neuen Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ für Drittstaatsangehörige, die in einem Nachbarstaat wohnen und in Österreich arbeiten wollen. Er ändert das NAG und das Ausländerbeschäftigungsgesetz, legt das Verfahren fest und bestimmt, dass die zuständige Behörde nach dem Sitz des Arbeitgebers richtet.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Aufenthaltstitel „Grenzgänger“ wird eingeführt, der bis zu einem Jahr gültig ist und mindestens die Dauer des Arbeitsvertrags (mindestens sechs Monate) abdeckt.
  • Voraussetzung für den Titel ist ein Daueraufenthaltstitel eines Nachbarstaates mit uneingeschränktem Arbeitsmarktzugang sowie eine Beschäftigung bei einem österreichischen Arbeitgeber in einem Grenzbezirk.
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Schumann Korinna - 60

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In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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