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Einführung einer Weiterbildungsbeihilfe für Bildungskarenz und -teilzeit
Ministerialentwurf vom 14.09.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine neue Weiterbildungsbeihilfe ein, die Personen in Bildungskarenz oder -teilzeit einen Teil ihres Lebensunterhalts erstattet. Die Leistung ist einkommensabhängig, wird ab 2026 ausgezahlt und ist auf 150 Mio. € pro Jahr begrenzt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/15/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Der Entwurf führt eine neue Weiterbildungsbeihilfe ein, die Personen in Bildungskarenz oder -teilzeit einen Teil ihres Lebensunterhalts erstattet. Die Leistung ist einkommensabhängig, wird ab 2026 ausgezahlt und ist auf 150 Mio. € pro Jahr begrenzt.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf schafft die neue Weiterbildungsbeihilfe, die Personen in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit einen Teil ihres Lebensunterhalts erstattet.
  • Anspruchsvoraussetzungen: mindestens 12 Monate versicherte Beschäftigung (bzw. 3 Monate bei Saisonarbeit), Mindestumfang von 20 Wochenstunden (16 bei Kinderbetreuung) und Nachweis von 20 ECTS‑Punkten pro Semester.
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Schumann Korinna - 60

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In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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