Einführung einer Weiterbildungsbeihilfe für Bildungskarenz und -teilzeit Ministerialentwurf vom 9/15/2025
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/15/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Der Entwurf führt eine neue Weiterbildungsbeihilfe ein, die Personen in Bildungskarenz oder -teilzeit einen Teil ihres Lebensunterhalts erstattet. Die Leistung ist einkommensabhängig, wird ab 2026 ausgezahlt und ist auf 150 Mio. € pro Jahr begrenzt.Schwerpunkte
- Der Entwurf schafft die neue Weiterbildungsbeihilfe, die Personen in Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit einen Teil ihres Lebensunterhalts erstattet.
- Anspruchsvoraussetzungen: mindestens 12 Monate versicherte Beschäftigung (bzw. 3 Monate bei Saisonarbeit), Mindestumfang von 20 Wochenstunden (16 bei Kinderbetreuung) und Nachweis von 20 ECTS‑Punkten pro Semester.
