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Kosten‑ und Instanzreform bei Kfz‑Besitzstörungen
Ministerialentwurf vom 16.09.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung, führt einen niedrigen Streitwert von 40 Euro für unbestrittene Kfz‑Besitzstörungen ein und ermöglicht für die Jahre 2026‑2033 den Rechtsweg zum Obersten Gerichtshof, um Missbrauch von Abmahnungen zu verringern.
Bundesministerium für Justiz9/17/2025XXVIII
Notar
Steuerwesen
Rechtsanwalt
Gerichtswesen
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Rechtsanwaltstarifgesetz und die Zivilprozessordnung, führt einen niedrigen Streitwert von 40 Euro für unbestrittene Kfz‑Besitzstörungen ein und ermöglicht für die Jahre 2026‑2033 den Rechtsweg zum Obersten Gerichtshof, um Missbrauch von Abmahnungen zu verringern.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Unterpunkt (§ 10 Z 1a) legt für unbestrittene Kfz‑Besitzstörungen einen festen Streitwert von 40 Euro fest, wenn die Klage in der ersten Tagsatzung noch nicht zum Endbeschluss geführt wurde.
  • § 26a Abs. 8 bestimmt, dass die Änderungen des RATG ab dem 1. Jänner 2026 gelten und am 31. Dezember 2033 außer Kraft treten.
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