EMFG‑Begleitgesetz – Anpassungen von ORF‑, Medien‑, Kartell‑ und Wettbewerbsrecht
Ministerialentwurf vom 18.09.2025Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Medien‑ und Wettbewerbs‑Gesetze an das EU‑Medienfreiheitsgesetz an: Er ersetzt den Bundeskanzler durch den Minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, führt neue Abberufungs‑ und Ausschreibungsvorschriften für den ORF ein, legt Offenlegungspflichten für Mediendiensteanbieter fest und erweitert das Kartell‑ und Wettbewerbsrecht um Medien‑ und Online‑Plattform‑Zusammenschlüsse.Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport9/19/2025XXVIII
Handel
Presse
Hörfunk
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Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Medien‑ und Wettbewerbs‑Gesetze an das EU‑Medienfreiheitsgesetz an: Er ersetzt den Bundeskanzler durch den Minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport, führt neue Abberufungs‑ und Ausschreibungsvorschriften für den ORF ein, legt Offenlegungspflichten für Mediendiensteanbieter fest und erweitert das Kartell‑ und Wettbewerbsrecht um Medien‑ und Online‑Plattform‑Zusammenschlüsse.Schwerpunkte
- Der Begriff „Bundeskanzler“ wird in mehreren ORF‑Gesetz‑Bestimmungen durch den Minister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport ersetzt.
- Ein neues § 26a regelt die vorzeitige Abberufung von ORF‑Leitungskräften, wenn sie ihre Voraussetzungen nicht mehr erfüllen (z. B. Krankheit > 6 Monate, Verurteilung, grobe Pflichtverletzung).
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.