Tabak‑ und Nikotinsucht‑Gesetz (TNSG) – umfassende Regelungen für Tabakprodukte und Nichtraucherschutz
Ministerialentwurf vom 14.01.2025Zusammenfassung
Das Tabak‑ und Nikotinsucht‑Gesetz (TNSG) regelt den Verkauf, die Werbung, Kennzeichnung und Überwachung von Tabak‑, verwandten und sonstigen Erzeugnissen. Es verbietet den Versandhandel, den Verkauf an Minderjährige und jede Form von Werbung, führt umfangreiche Melde‑ und Registrierungspflichten ein und stärkt den Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen. Das Gesetz tritt am 1. April 2025 in Kraft.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/15/2025XXVIII
Tabak
Gesundheit
Zusammenfassung
Das Tabak‑ und Nikotinsucht‑Gesetz (TNSG) regelt den Verkauf, die Werbung, Kennzeichnung und Überwachung von Tabak‑, verwandten und sonstigen Erzeugnissen. Es verbietet den Versandhandel, den Verkauf an Minderjährige und jede Form von Werbung, führt umfangreiche Melde‑ und Registrierungspflichten ein und stärkt den Nichtraucherschutz in öffentlichen Räumen. Das Gesetz tritt am 1. April 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Das Gesetz verbietet das Inverkehrbringen von Tabak‑, verwandten und sonstigen Erzeugnissen, die nicht den festgelegten Emissions‑ und Inhaltsstoffgrenzen entsprechen, sowie den Versandhandel und den Verkauf an Personen unter 18 Jahren.
- Werbung, Sponsoring und jede Form von Produktdarstellung, die den Konsum anregen könnte, sind verboten; Ausnahmen gelten nur für rein geschäftliche Informationen innerhalb des Fachhandels.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.