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Bundesstraßennotfallgesetz – Notverordnungen bei Energiekrisen und Großschäden
Ministerialentwurf vom 02.10.2025

Zusammenfassung

Das Bundesstraßennotfallgesetz erlaubt dem Bundesminister, bei großräumigen Energieausfällen oder anderen schweren Störungen Notverordnungen zu erlassen, die u. a. Tunnel‑Sicherheitsstandards aussetzen und Straßenbetrieb einschränken können. Die Verordnungen gelten sofort nach Kundmachung und enden spätestens zehn Tage später.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur10/3/2025XXVIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Das Bundesstraßennotfallgesetz erlaubt dem Bundesminister, bei großräumigen Energieausfällen oder anderen schweren Störungen Notverordnungen zu erlassen, die u. a. Tunnel‑Sicherheitsstandards aussetzen und Straßenbetrieb einschränken können. Die Verordnungen gelten sofort nach Kundmachung und enden spätestens zehn Tage später.

Schwerpunkte

  • Der Minister kann im Notfall Verordnungen erlassen, wenn die Energieversorgung großräumig gestört ist oder ein Ereignis von außergewöhnlichem Ausmaß (mindestens 10 km Strecke oder vier Anschlussstellen) das Bundesstraßennetz gefährdet.
  • Erlaubt werden unter anderem die vorübergehende Aussetzung der Mindeststandards für Tunnelsicherheit und die Beschränkung von Straßenunterhaltungs‑ bzw. Betriebsmaßnahmen wie Schneeräumung.
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