Neuregelung von Suspendierung, Reintegrationsbegleitung und Perspektivengesprächen im Schulrecht
Ministerialentwurf vom 02.10.2025Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Regeln für sofortige Suspendierung bei Gefahr im Verzug ein, legt eine verpflichtende Reintegrationsbegleitung fest und schafft verpflichtende Perspektivengespräche für Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe. Zusätzlich werden Strafen für Eltern bei Nichtmitwirkung definiert.Bundesministerium für Bildung10/3/2025XXVIII
Bildung
Primarstufe
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Der Entwurf führt neue Regeln für sofortige Suspendierung bei Gefahr im Verzug ein, legt eine verpflichtende Reintegrationsbegleitung fest und schafft verpflichtende Perspektivengespräche für Schülerinnen und Schüler ab der neunten Schulstufe. Zusätzlich werden Strafen für Eltern bei Nichtmitwirkung definiert.Schwerpunkte
- Bei akuter Gefahr für andere Personen kann die Schülerin bzw. der Schüler sofort suspendiert werden; die Suspendierung darf maximal vier Wochen dauern und kann bei bereits gestelltem Ausschlussantrag um bis zu zwei Wochen verlängert werden.
- Während der Suspendierung muss die betroffene Person an einer Reintegrationsmaßnahme teilnehmen, sofern die Suspendierung länger als vier Tage dauert und kein Sonderpädagogik‑Verfahren eingeleitet wurde.
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