Novelle zur Gewerbeordnung 1994 & zum Emissionsschutzgesetz – Stärkung des NGO‑Beschwerderechts
Ministerialentwurf vom 02.10.2025Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, um EU‑Richtlinien und die Aarhus‑Konvention zu erfüllen. Er stärkt das Beschwerderecht von Umweltorganisationen, erweitert deren Parteistellung und führt neue Pflichten zur Angabe gefährlicher Stoffe sowie zur Aktualisierung von Sicherheitsberichten ein.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus10/3/2025XXVIII
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Zusammenfassung
Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, um EU‑Richtlinien und die Aarhus‑Konvention zu erfüllen. Er stärkt das Beschwerderecht von Umweltorganisationen, erweitert deren Parteistellung und führt neue Pflichten zur Angabe gefährlicher Stoffe sowie zur Aktualisierung von Sicherheitsberichten ein.Schwerpunkte
- Umweltorganisationen dürfen in einer Beschwerde keine neuen Einwendungen mehr vorbringen, wenn diese im Rechtsmittelverfahren missbräuchlich oder unredlich sind.
- Betreiber müssen gefährliche Stoffe und deren Kategorien, die im Betrieb vorhanden sein können, genauer angeben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.