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Novelle zur Gewerbeordnung 1994 & zum Emissionsschutzgesetz – Stärkung des NGO‑Beschwerderechts Ministerialentwurf vom 10/3/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus10/3/2025XXVIII
Handel
Umwelt
Energie
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert die Gewerbeordnung 1994 und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, um EU‑Richtlinien und die Aarhus‑Konvention zu erfüllen. Er stärkt das Beschwerderecht von Umweltorganisationen, erweitert deren Parteistellung und führt neue Pflichten zur Angabe gefährlicher Stoffe sowie zur Aktualisierung von Sicherheitsberichten ein.

Schwerpunkte

  • Umweltorganisationen dürfen in einer Beschwerde keine neuen Einwendungen mehr vorbringen, wenn diese im Rechtsmittelverfahren missbräuchlich oder unredlich sind.
  • Betreiber müssen gefährliche Stoffe und deren Kategorien, die im Betrieb vorhanden sein können, genauer angeben.
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Hattmannsdorfer Wolfgang, Mag. Dr. - 56

ÖVP

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