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Neuregelung für IPPC‑Anlagen im Mineralrohstoffgesetz
Ministerialentwurf vom 02.10.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Mineralrohstoffgesetz um ein umfassendes Regelwerk für IPPC‑Anlagen, legt Emissionsgrenzwerte fest, definiert Berichtspflichten und stärkt die Beteiligungsrechte von Öffentlichkeit und Umweltorganisationen.
Bundesministerium für Finanzen10/3/2025XXVIII
Bergbau

Zusammenfassung

Der Entwurf erweitert das Mineralrohstoffgesetz um ein umfassendes Regelwerk für IPPC‑Anlagen, legt Emissionsgrenzwerte fest, definiert Berichtspflichten und stärkt die Beteiligungsrechte von Öffentlichkeit und Umweltorganisationen.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert IPPC‑Anlagen und legt fest, dass Betreiber von Aufbereitungsanlagen und CO₂‑Abscheidungsprozessen neue Pflichten hinsichtlich Genehmigung, Überwachung und Umweltschutz einhalten müssen.
  • Für jede IPPC‑Anlage werden Emissionsgrenzwerte nach dem Stand der Technik festgelegt; in Ausnahmefällen dürfen weniger strenge Werte gelten, wenn die Kosten‑Nutzen‑Analyse dies rechtfertigt.
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

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