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Kreditdienstleister‑ und Kreditkäufergesetz (KKG) – Rahmen für notleidende Kredite Ministerialentwurf vom 2/3/2025
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Bundesministerium für Finanzen2/3/2025XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Das KKG regelt, wer Kreditdienstleister und Kreditkäufer sein dürfen, legt Zulassungs‑ und Aufsichtsvoraussetzungen fest und definiert Informations‑ und Meldepflichten zum Schutz der Kreditnehmer.

Schwerpunkte

  • Kreditdienstleister benötigen eine Zulassung von der FMA, um in Österreich tätig zu werden.
  • Die Zulassung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen und seine Leitungsorgane gut beleumundet sind und über ausreichende Fachkenntnisse verfügen.
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Mayr Gunter, DDr.




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