Kreditdienstleister‑ und Kreditkäufergesetz (KKG) – Rahmen für notleidende Kredite Ministerialentwurf vom 2/3/2025
Bundesministerium für Finanzen2/3/2025XXVIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Das KKG regelt, wer Kreditdienstleister und Kreditkäufer sein dürfen, legt Zulassungs‑ und Aufsichtsvoraussetzungen fest und definiert Informations‑ und Meldepflichten zum Schutz der Kreditnehmer.Schwerpunkte
- Kreditdienstleister benötigen eine Zulassung von der FMA, um in Österreich tätig zu werden.
- Die Zulassung wird nur erteilt, wenn das Unternehmen und seine Leitungsorgane gut beleumundet sind und über ausreichende Fachkenntnisse verfügen.
