Regulierung von E‑Scootern und Einführung automatisierter Verkehrskontrollen Ministerialentwurf vom 10/20/2025
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur10/20/2025XXVIII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf definiert E‑Scooter als Fahrzeuge, legt deren technische und verkehrsrechtliche Vorgaben fest, führt eine automatisierte Zufahrtskontrolle ein und regelt Helmpflichten sowie Inkrafttretensdaten.Schwerpunkte
- Der Begriff „Fahrzeug“ wird erweitert, sodass elektrische Klein‑ und Miniroller (E‑Scooter) künftig als Fahrzeuge gelten, während bestimmte Kleinfahrzeuge weiterhin ausgenommen bleiben.
- Ein neuer § 68a regelt detailliert die Nutzung von E‑Scootern: zulässige Leistung und Geschwindigkeit, Verbot auf Gehwegen, Pflicht zur Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren, Verbot von Mitnahme weiterer Personen oder Gepäck, sowie technische Ausrüstungsanforderungen (Bremsen, Rückstrahler, Beleuchtung, akustische Warnzeichen).
