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Regulierung von E‑Scootern und Einführung automatisierter Verkehrskontrollen
Ministerialentwurf vom 19.10.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf definiert E‑Scooter als Fahrzeuge, legt deren technische und verkehrsrechtliche Vorgaben fest, führt eine automatisierte Zufahrtskontrolle ein und regelt Helmpflichten sowie Inkrafttretensdaten.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur10/20/2025XXVIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Der Entwurf definiert E‑Scooter als Fahrzeuge, legt deren technische und verkehrsrechtliche Vorgaben fest, führt eine automatisierte Zufahrtskontrolle ein und regelt Helmpflichten sowie Inkrafttretensdaten.

Schwerpunkte

  • Der Begriff „Fahrzeug“ wird erweitert, sodass elektrische Klein‑ und Miniroller (E‑Scooter) künftig als Fahrzeuge gelten, während bestimmte Kleinfahrzeuge weiterhin ausgenommen bleiben.
  • Ein neuer § 68a regelt detailliert die Nutzung von E‑Scootern: zulässige Leistung und Geschwindigkeit, Verbot auf Gehwegen, Pflicht zur Helmpflicht für Personen unter 16 Jahren, Verbot von Mitnahme weiterer Personen oder Gepäck, sowie technische Ausrüstungsanforderungen (Bremsen, Rückstrahler, Beleuchtung, akustische Warnzeichen).
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Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur



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