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Umsetzung der EU‑ESG‑Rating‑Verordnung – Zuständigkeit der FMA Ministerialentwurf vom 10/27/2025
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Bundesministerium für Finanzen10/27/2025XXVIII
Finanzwesen
Europäische Union

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein nationales Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2024/3005 zur Transparenz von ESG‑Ratings umsetzt und die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt. Es regelt Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Durchsetzung von Strafen, tritt am 2. Juli 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz setzt die EU‑Verordnung 2024/3005 in nationales Recht um und schafft damit den rechtlichen Rahmen für ESG‑Rating‑Transparenz in Österreich.
  • Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige nationale Behörde für die Überwachung der EU‑Verordnung benannt.
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

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