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Umsetzung der EU‑ESG‑Rating‑Verordnung – Zuständigkeit der FMA
Ministerialentwurf vom 26.10.2025

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein nationales Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2024/3005 zur Transparenz von ESG‑Ratings umsetzt und die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt. Es regelt Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Durchsetzung von Strafen, tritt am 2. Juli 2026 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen10/27/2025XXVIII
Finanzwesen
Europäische Union

Zusammenfassung

Der Entwurf führt ein nationales Vollzugsgesetz ein, das die EU‑Verordnung 2024/3005 zur Transparenz von ESG‑Ratings umsetzt und die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt. Es regelt Zusammenarbeit, Informationsaustausch und Durchsetzung von Strafen, tritt am 2. Juli 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz setzt die EU‑Verordnung 2024/3005 in nationales Recht um und schafft damit den rechtlichen Rahmen für ESG‑Rating‑Transparenz in Österreich.
  • Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) wird als zuständige nationale Behörde für die Überwachung der EU‑Verordnung benannt.
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

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