Novellierung des Fiskal‑ und Produktivitätsratgesetzes 2021 zur EU‑Konformität
Ministerialentwurf vom 23.11.2025Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Fiskal‑ und Produktivitätsratgesetz 2021 an die EU‑Haushaltsrahmenrichtlinie an, erweitert die Aufgaben des Fiskalrates, führt regelmäßige Ex‑Post‑Bewertungen und eine fünf‑jährige externe Evaluierung ein und legt ein Inkrafttreten am 1. Januar 2025 fest.Bundesministerium für Finanzen11/24/2025XXVIII
Wirtschaft
Steuerwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt das Fiskal‑ und Produktivitätsratgesetz 2021 an die EU‑Haushaltsrahmenrichtlinie an, erweitert die Aufgaben des Fiskalrates, führt regelmäßige Ex‑Post‑Bewertungen und eine fünf‑jährige externe Evaluierung ein und legt ein Inkrafttreten am 1. Januar 2025 fest.Schwerpunkte
- Der Fiskalrat erhält neue Aufgaben: Überwachung der Einhaltung länderspezifischer Haushaltsregeln und Bewertung der Einheitlichkeit, Kohärenz und Wirksamkeit des nationalen Haushaltsrahmens.
- Der Fiskalrat muss regelmäßig objektive Ex‑Post‑Bewertungen von makroökonomischen und haushaltspolitischen Prognosen für die Jahres‑ und Mehrjahresfinanzplanung durchführen.
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