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Novelle 23 FSG – neue Fahrzeugklassen, längere Instruktor‑Gültigkeit & härtere Prüfungsbetrugsbekämpfung
Ministerialentwurf vom 24.11.2025

Zusammenfassung

Die 23. FSG‑Novelle erweitert die Fahrzeugklassen, verlängert die Gültigkeit von Instruktor‑ und Übungsplatz‑Zulassungen auf zehn Jahre, verkürzt die Wiederholungsfrist bei Prüfungen und stärkt Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur11/25/2025XXVIII
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die 23. FSG‑Novelle erweitert die Fahrzeugklassen, verlängert die Gültigkeit von Instruktor‑ und Übungsplatz‑Zulassungen auf zehn Jahre, verkürzt die Wiederholungsfrist bei Prüfungen und stärkt Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug.

Schwerpunkte

  • Fahrzeuge der Justizwache, die für Gefangenentransporte genutzt werden, dürfen künftig bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 5 500 kg mit einer Lenkberechtigung der Klasse B gefahren werden, wenn eine Bestätigung des Bundesministeriums für Inneres bzw. Justiz vorliegt.
  • Die Gültigkeit von Instruktoren‑ und Übungsplatz‑Zulassungen wird auf zehn Jahre festgelegt; nach Ablauf dieser Frist muss die Kommission die Eignung erneut prüfen.
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