Novelle 23 FSG – neue Fahrzeugklassen, längere Instruktor‑Gültigkeit & härtere Prüfungsbetrugsbekämpfung Ministerialentwurf vom 11/25/2025
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur11/25/2025XXVIII
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Die 23. FSG‑Novelle erweitert die Fahrzeugklassen, verlängert die Gültigkeit von Instruktor‑ und Übungsplatz‑Zulassungen auf zehn Jahre, verkürzt die Wiederholungsfrist bei Prüfungen und stärkt Maßnahmen gegen Prüfungsbetrug.Schwerpunkte
- Fahrzeuge der Justizwache, die für Gefangenentransporte genutzt werden, dürfen künftig bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 5 500 kg mit einer Lenkberechtigung der Klasse B gefahren werden, wenn eine Bestätigung des Bundesministeriums für Inneres bzw. Justiz vorliegt.
- Die Gültigkeit von Instruktoren‑ und Übungsplatz‑Zulassungen wird auf zehn Jahre festgelegt; nach Ablauf dieser Frist muss die Kommission die Eignung erneut prüfen.
